DOMICILIUM
Immobilien
Schulweg 16, 47638 Straelen
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Fax: 02834/78 09 06
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§1 Provisionsanspruch
1.1 Die Maklerfirma DOMICILIUM
Immobilien – nachfolgend „Makler“ genannt
– erhält für
den Nachweis
und/oder
die Vermittlung
von Gelegenheiten zum
Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter
Höhe zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
a) bei Kaufverträgen
oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3 % des
Kaufpreises;
b) bei Vermietung,
Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen
Geschäften
2 Monatsmieten;
1.2 Die vorstehenden
Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom
Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem
jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision
ausgewiesen ist.
§2
Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision
wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1
dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter
Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das
angebotene Objekt zustande kommt.
2.2 Provisionsanspruch
entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder
sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt
eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf-
oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages
anstelle eines Mietvertrages).
§3
Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch
für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig
tätig werden.
§4 Weitergabeverbot
Sämtliche
Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers
sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.
Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und
-informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die
zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung
und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der
Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den
Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die
mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu
entrichten.
§5 Kenntnis von
Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein
Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich,
spätestens aber innerhalb 3 Tage nach Erhalt, schriftlich
unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen
diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des
Maklers.
§6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu
informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene
Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Abschluss des
Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist
verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich
über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und
eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§8 Haftung
Die in den Angeboten von
DOMICILIUM Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf den dem Makler
erteilten Informationen. DOMICILIUM Immobilien ist bemüht,
über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht
übernommen werden.
§9
Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
9.1 Abweichungen oder
Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind
schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den
Vertragspunkt §9.1 selbst.
9.2 Die Kündigung des
Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.
§10 Salvatorische
Klausel
Sollte eine oder mehrere der
vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung
ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für
alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig,
ausschließlich der Sitz des Maklers.
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